Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe-Versorgungsstandort 9B bei Schenkendorf“ im OT Schenkendorf-Krummensee der Stadt Mittenwalde beschlossen. In ihrer Sitzung am 13.10.2025 billigte die Stadtverordnetenversammlung den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Offenlage und beschloss die frühzeitige Beteiligung. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung und Umweltbericht zu Jedermanns Einsicht vom 27.11.2025 bis einschließlich 12.01.2026 im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus. Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: • Im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen • Im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (ausgewiesen als Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan), • Im Süden: durch die Landstraße L 30, • Im Westen: die Autobahn A13. Im Norden, Süden und Westen grenzt bzw. verläuft in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederungen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Fluren und Flurstücke: Gemarkung Schenkendorf (122939), Flur 001, Flurstücke: 119, 120, 121, 130, 460, 461, 479/2, 480/3, 481/1, 481/5, 482/1, 552, 553, 554, 555, 641, 642, 709, 711, 721, 723, 733, 734 und teilweise enthaltene Flurstücke: 558, 450, 449, 448.
Mittenwalde, 05.11.2025
Dirk Knuth Bürgermeister