Bebauungsplan "Nahversorgung und Wohnen Ragow"

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Bebauungsplan "Nahversorgung und Wohnen Ragow"

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „Nahversorgung und Wohnen Ragow“ in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich der textlichen Festsetzungen im Internet veröffentlicht.

 

Die vorgenannten Unterlagen sind in der Zeit vom 27.11.2025 bis einschließlich 12.01.2026 auf der Homepage der Stadt Mittenwalde unter www.mittenwalde. de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen abrufbar. Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Mittenwalde, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde, Flur Bauamt, während folgender Dienstzeiten Montag 9:00 – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch, z. B. per E-Mail an stellungnahmen@firu-mbh.de oder schriftlich an FIRU mbH Berliner Straße 10 13187 Berlin oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Mittenwalde vorgebracht und abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Die frühzeitige Offenlage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Mittenwalde, den 06.11.2025

Dirk Knuth Bürgermeister

 

 

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