Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kastanienweg“ Mittenwalde
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat am 14.07.2025 den folgenden Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kastanienweg“ Mittenwalde gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Kastanienweg“ Stadt Mittenwalde.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6,9,10 und 14/1, der Flur 012 in der Gemarkung Mittenwalde.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 18.12.2024 wird gebilligt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 ist eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Auslegungszeit: 21.08.25 bis 22.09.25
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können
während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mittenwalde
unter www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kastanienweg“ Mittenwalde
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat am 14.07.2025 den folgenden Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kastanienweg“ Mittenwalde gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Kastanienweg“ Stadt Mittenwalde.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6,9,10 und 14/1, der Flur 012 in der Gemarkung Mittenwalde.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 18.12.2024 wird gebilligt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 ist eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Auslegungszeit: 21.08.25 bis 22.09.25
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können
während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mittenwalde
unter https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
eingesehen werden.
Mittenwalde, den 24.07.2025
Dirk Knuth
Bürgermeister