Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit der Vorlagen Nr. 037/2025

Artikel von Bauamt

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit der Vorlagen Nr. 037/2025

B e k a n n t m a c h u n g

 

Der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kleiner Berg“

mit der dazugehörigen 12. Änderung des Flächennutzungsplans

der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen

(Entwurf Stand 30.04.2025) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 14.07.2025 den vorliegenden Entwurf (Stand: 30.04.2025) des Bebauungsplans „Kleiner Berg“ der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 14.07.2025 den vorliegenden Entwurf (Stand: 30.04.2025) der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes des Bebauungsplans „Kleiner Berg“  Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag öffentlich aus. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mittenwalde einschließlich des Umweltberichts öffentlich aus.

 

Auslegungszeit:  vom 21.08.2025 bis 22.09.2025

Montag              9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag      9:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Auslegungsort: Stadt Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde

 

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mittenwalde unter https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Kleiner Berg“),
  2. Artenschutzfachbeitrag (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplan „Kleiner Berg“),
  3. Versickerungsgutachten (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans „Kleiner Berg“),
  4. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung des Vorentwurfs lagen noch kein Umweltbericht und kein Artenschutzfachbeitrag vor. In den Stellungnahmen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

 

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

  • finden sich in den Stellungnahmen des Landkreises Dahme-Spreewald sowie dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Untersuchungsrahmen und erforderlichen Inhalten des Umweltberichts und des Artenschutzfachbeitrags, angrenzenden Landschaftsschutzgebieten, vorhandenem Waldbestand sowie Eingriffsregelungen

 

Schutzgüter Boden und Wasser:

  • finden sich in der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Niederschlagsentwässerung

 

Schutzgut Mensch:

  • finden sich in der Stellungnahme der Dahme-Nuthe Abwasser-, Wasserbetriebsgesellschaft mbH  DNWAB
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung

 

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Kleiner Berg“ der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen schriftlich oder während der Dienststunden des Bauamts zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

 

Mittenwalde, den 24.07.2025  

 

 

Dirk Knuth

Bürgermeister                                 

 

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