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Bekanntmachung der Stadt Mittenwalde Vorentwurf Bebauungsplan „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat am 17. März 2025 mit Beschluss-Nr. B 18/2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ einschließlich der Begründung und ergänzenden Planunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich der Kernstadt Mittenwalde, südlich der Rathausstraße. Der räumliche Gestaltungsbereich mit einer Größe von rund 2,7 ha umfasst die Flurstücke 99/1, 106, 107, 114, 115, 116, 117, 118, 419, 420, 435, 436, 549, 550, 552, 805, 806 (tlw.), 5024, 5025 der Flur 12 der Gemarkung Mittenwalde.
Das Plangebiet wird begrenzt
- im Norden durch die Rathausstraße mit angrenzender Wohn- und Gewerbebauung,
- im Osten durch den Ostbahnhof (Nutzung derzeit durch die Draisinenbahn Mitten-walde),
- im Süden durch stillgelegte Schienen der Bahnstrecke Zossen – Mittenwalde – Königs Wusterhausen mit angrenzender Wohnbebauung und
- im Westen durch das Rathaus.
Planungsziele
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Rathausstraße/ Am Ostbahnhof“ verfolgt die Stadt Mittenwalde folgende Planungsziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung der Eigenart der angrenzenden Bebauung
- Sicherung der Erschließung
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes,
- Immissionsschutzes, Klimaschutzes und der Landschaftspflege
Im Plangebiet ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie bauliche Anlagen der Verwaltung geplant. Die vorhandenen gewerblichen Nutzungen sollen -solange es Absicht der Eigentümer ist- erhalten bleiben. Das neue Quartier soll in die Umgebung eingebunden werden und so die Orts-Zentrums-Entwicklung um das Rathaus stärken.
Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Die beabsichtigten Bauvorhaben wären jedoch nur teilweise mit den Anforderungen nach § 34 BauGB vereinbar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Bauvorhaben zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Planverfahren wird im Regelverfahren nach §§ 2, 3, 4 und 6a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Eine Artenschutzuntersuchung wurde bereits erstellt.
Offenlegung der Planunterlagen
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ mit Planzeichnung und Begründung mit Anhängen (Bodengutachten, Artenschutzerfassung) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
26. Juni 2025 bis einschließlich 28. Juli 2025
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Internet unter https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
sowie im Portal zu Bauleitplanung im Land Brandenburg unter bb.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.
Zudem werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Mittenwalde, Rathausstr. 8, 15749 Mittenwalde, Flur 1. OG, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033764/898-36.
Während der Auslegungsfrist wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an bauamt@spam.mittenwalde.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Stadt Mittenwalde, den 20.05.2025
Dirk Knuth
Bürgermeister Siegel