B e k a n n t m a c h u n g
Der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Golfplatz Motzener See“
mit der dazugehörigen 13. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen
(Entwurf Stand 09.05.2025) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 14.07.2025 den vorliegenden Entwurf (Stand: 09.05.2025) des Bebauungsplans „Golfplatz Motzener See“ der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, Bodengutachten gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes des Bebauungsplans „Golfplatz Motzener See“ der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen einschließlich Umweltbericht, Artenschutzbeitrag öffentlich aus.
Auslegungszeit: vom 21.08.2025 bis 22.09.2025
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Auslegungsort: Stadt Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mittenwalde unter https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen eingesehen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
- Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Golfplatz Motzener See“),
- Baugrundgutachten (als gesonderter Teil der Begründung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Golfplatz Motzener See“),
- Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere:
- finden sich in [Stellungnahmen: Landkreis Dahme-Spreewald-, Landesbetrieb Forst Brandenburg, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR],
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu Waldbereiche, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zu Lebensraumpotenzialen, zum Artenschutz, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festlegungen.
Schutzgüter Boden und Wasser:
- finden sich in der Stellungnahme: Landkreis Dahme-Spreewald
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Altlasten, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festlegungen.
Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:
- finden sich in der Stellungnahme: Landkreis Dahme-Spreewald,
- es werden Angaben und Aussagen gemacht natürlichen Eigenart der Landschaft, zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festlegungen,
Schutzgut Mensch:
- finden sich in der Stellungnahme: Landkreis Dahme-Spreewald und Landesamt für Umwelt
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/ Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung und zu schädlichen Bodenveränderungen,
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Golfplatz Motzener See“ der Stadt Mittenwalde, Gemarkung Motzen schriftlich oder während der Dienststunden des Bauamts zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Mittenwalde, den 24.07.2025
Dirk Knuth
Bürgermeister