Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Bauernreihe“ OT Schenkendorf-Krummensee, Stadt Mittenwalde


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Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Bauernreihe“ OT Schenkendorf-Krummensee, Stadt Mittenwalde

Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2022 (GVBl.II/22, [Nr. 2]), sowie § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Mittenwalde vom 14.09.2020, zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung am 18.08.2022, wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 03.06.2024 den Bebauungsplan „Bauernreihe“ OT Schenkendorf-Krummensee, Stadt Mittenwalde – bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Textliche Festsetzungen – als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. B29/2024). Die Begründung wurde gebilligt.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Bauernreihe“ liegt im historischen Ortskern von Schenkendorf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Bebauung nördlich des Dorfangers und erstreckt sich entlang der Straße Bauernreihe Hausnummer 2 bis 8 sowie Freiherr-von-Loeben-Straße 13. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,7 ha und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Schenkendorf, Flur 1: 307, 308, 309, 312, 604, 606, 806 alle vorgenannten teilweise sowie Flurstücke 306/1 und 811 (jeweils vollständig).

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Jedermann kann den rechtsverbindlichen den Bebauungsplan „Bauernreihe“ OT Schenkendorf-Krummensee, Stadt Mittenwalde – bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Textliche Festsetzungen – ab diesem Tag im Rathaus Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

Die aktuellen Öffnungszeiten der Verwaltung lauten:


Montag                 von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag              von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag        von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Ergänzend wird der Bebauungsplan mit der Begründung in das Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

Link zum Geoportal der Stadt Mittenwalde: https://gis.mittenwalde.de/mapbender/app.php/application/bauleitplanung

 

Link zum zentralen Landesportal: http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB und § 3 BbgKVerf

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB und des § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Mittenwalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind:

1.            eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.            eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3.            ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges.

Gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf wird nach rügelosem Ablauf eines Jahres unbeachtlich, wenn eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

 

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn durch diesen Bebauungsplan ein in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneter Vermögensnachteil eingetreten ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Wer Entschädigungspflichtiger ist, ergibt sich aus § 44 Absatz 1 BauGB. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Mittenwalde, 01.07.2024

 

 

Marek Kleemann

allg. Stellvertreter der Bürgermeisterin

 

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Bauernreihe“ OT Schenkendorf-Krummensee, Stadt Mittenwalde im Amtsblatt für die Stadt Mittenwalde an.

Die Bebauungsplansatzung mit der Begründung kann von jedermann auf Dauer im Rathaus Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt. https://www.mittenwalde.de/verwaltung&wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen

 

 

Mittenwalde, 01.07.2024

 

 

Marek Kleemann

allg. Stellvertreter der Bürgermeisterin

 

 

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