Straßenreinigung in Mittenwalde


Straßenreinigung in Mittenwalde

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Mittenwalde,

 

wir alle schätzen unsere schöne Stadt und möchten sie sauber und einladend halten. Die Straßenreinigung ist dabei ein wichtiger Bestandteil, um unser Stadtbild zu bewahren und unsere Lebensqualität zu verbessern. Um die Straßenreinigung effizient und reibungslos zu gestalten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Hier finden Sie eine einfache Anleitung, wie Sie zur Sauberkeit in Mittenwalde beitragen können:

 

Gemeinsam für ein sauberes Stadtbild!

 

1. Anliegerpflichten:

Anlieger (Eigentümer und Mieter) sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück sauber zu halten. Dazu gehört das regelmäßige Fegen und Entfernen von Laub, Unkraut und Schnee. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören weiterhin die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Bushaltebuchten sowie Radwege. Als Gehwege gelten alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist, sowie die gemeinsamen Rad- und Gehwege. Soweit in Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen und in sonstigen Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von jeweils bis zu 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.


Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst vor allem das Schneeräumen und Streuen auf den Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte und Gehwegen bei Schnee- und Eisglätte. Hierzu gehört insbesondere das Bestreuen der Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen.

Achten Sie darauf, dass die Abflüsse und Gullys frei von Laub und Unrat bleiben, um eine reibungslose Entwässerung zu gewährleisten.

 

 

2. Müll ordnungsgemäß entsorgen:

Werfen Sie bitte keinen Müll auf die Straße oder in unsere schöne Natur. Nutzen Sie die bereitgestellten Mülleimer und Abfallbehälter. Entsorgen Sie größere Abfälle wie Sperrmüll, Elektroschrott und Gartenabfälle bitte ordnungsgemäß.

Informationen zu den entsprechenden Entsorgungsstellen finden Sie schnell und einfach im Internet oder können direkt in der Stadtverwaltung erfragt werden.

 

 

3. Reinigungszeiten beachten:

Fahrbahnen und Gehwege sind an Samstagen bis spätestens 16:00 Uhr zu säubern. Hierzu gehört das Entfernen von Unkraut, Laub und Unrat. Belästigende Staubentwicklung ist bitte zu vermeiden.



Winterdienst:

Soweit der Winterdienst nicht durch die Stadt Mittenwalde ausgeübt wird, ist der Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte, dessen Grundstück an der zu räumenden Straße liegt, zur Räumung von Gehweg und hälftiger Straße bzw. nur Gehweg verpflichtet.

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

 

 

4. Unterstützen Sie unsere Reinigungskräfte:

Zeigen Sie Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den städtischen Reinigungskräften. Ihre Arbeit ist wichtig, um unsere Stadt stetes sauber zu halten.

 

 

5. Gemeinsam Verantwortung übernehmen:

Gemeinsam macht die Arbeit mehr Spaß und trägt zum Zusammenhalt in der Nachbarschaft bei. Motivieren Sie auch gerne Ihre Kinder und Jugendliche, sich für eine saubere Umwelt einzusetzen. - Jeder Beitrag zählt!
 

 

Schlussworte:


Sofern Sie uns ein Anliegen mitteilen möchten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Mittenwalde, melden Sie Schäden oder Verschmutzungen über unser Maerker-Portal unter www.mittenwalde.de oder nehmen Sie ganz einfach telefonisch unter 033764-898-28 Kontakt mit uns auf!

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement.


Gemeinsam können wir Mittenwalde noch lebenswerter machen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mittenwalder Stadtverwaltung

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