Seit dem 01. Juli 2024 ist die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft.
In dieser Verordnung wurde die bislang bestehenden Rasselisten mit den unwiderlegbar gefährlichen und gefährlichen Hunden abgeschafft. Ebenfalls abgeschafft wurde die ordnungsbehördliche Anzeigepflicht für Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm.
Im Vordergrund soll nun das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Hundehalterinnen und der Hundehalter zur Bewertung herangezogen werden.
Auf Grundlage der neuen Hundehalterverordnung muss nun jeder Hund, unabhängig seiner Größe und Gewicht und unabhängig einer steuerrechtlichen Anmeldung im Ordnungsamt der Stadt Mittenwalde angemeldet werden. Hierfür stellt die Stadt Mittenwalde ein Formblatt zur Verfügung.
Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen des Ordnungsamtes auch unter der Ruf- Nr. 033764/89829 zur Verfügung.