...für Veranstaltungen mit Geflügel und die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 03/2023 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 29. September 2023 zum Schutz gegen die Geflügelpest ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Anordnung der Maßregeln nach Nr. I und II oben genannter Tierseuchenallgemein-verfügung sind damit außer Kraft gesetzt.
Die Seuchenlage der Geflügelpest hat sich sowohl im Hausgeflügel - als auch im Wildvogelbereich - in Deutschland und im Land Brandenburg beruhigt. Seit über zwei Monaten konnte deutschlandweit kein Ausbruch beim Hausgeflügel und im Land Brandenburg kein Ausbruch bei Wildvögeln nachgewiesen werden.
Aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften wird ausdrücklich daran erinnert, dass dennoch
- jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat,
- Biosicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationsverpflichtungen auch in kleinen (Hobby-)Geflügelhaltungen nach wie vor einzuhalten sind und
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz schriftlich gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen sind.
Amtsblatt Nr. 10 - 2024 vom 13.05.2024:
https://www.dahme-spreewald.info/media_fast/116/Amtsblatt%2010_2024.pdf
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Institutes
Risikoeinschätzung des FLIs
Hilfestellungen für die Überprüfung der Biosicherheit im eigenen Geflügelbestand
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/