Die Stadt Mittenwalde informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen Regelungen zur Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen und Anforderungen:
- Wegfall der Rasselisten: Die bisher bestehenden Rasselisten werden abgeschafft. Stattdessen wird die Gefährlichkeit eines Hundes individuell beurteilt.
- Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden.
- Leinenpflicht und Maulkorbzwang: Hunde müssen in öffentlichen Versammlungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren spezifischen Bereichen an der Leine geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist zusätzlich ein Maulkorb Pflicht.
- Mitnahmeverbote: Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und öffentliche Badestellen mitgenommen werden.
- Besondere Vorschriften für gefährliche Hunde: Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher gehalten werden und beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums einen Maulkorb tragen. Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf einer speziellen Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt Mittenwalde bittet alle Hundehalter, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und diese zu befolgen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Mittenwalde zur Verfügung.
Stadt Mittenwalde