Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen

Artikel von Fachbereich Bürgerservice

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen

Sehr geehrte Gastronomen und Beherbergungsbetreiber, liebe Vereine, das Land Brandenburg hat mit seiner Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS­CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 12. November 2021 unter anderem neue Regelungen beschlossen, welche wir Ihnen in den beigefügten Infoschreiben (siehe pdfs) zusammengefasst haben. 

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