Die Lärmaktionsplanung befasste sich mit der entsprechend der EG Umgebungslärmrichtlinie mit der Vermeidung oder Verminderung von Lärmproblemen zur gesundheitlichen Vorsorge. Die Grundlage für die Planungen ist die jeweils aktuellste Lärmkartierung, die durch das zuständige Landesministerium den Städten und Gemeinden bereit gestellt wird und die wesentlichen Lärmquellen aus Hauptverkehrsstraßen, Fluglärm und Haupteisenbahnstrecken abbildet.
Die Durchführung Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und wird turnusmäßig alle 5 Jahre durchgeführt. Die Städte und Gemeinden haben bezüglich der Planungen weitgehende Freiheiten, müssen aber bei Maßnahmen die Aufgabenbereiche anderer Behörden berühren Einvernehmen mit diesen Herstellen. Darüber hinaus fehlen dem Planwerk die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten einer Bauleitplanung.