Auf der Grundlage des § 87 (1) der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 5]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde in ihrer Sitzung am 14.07.2025 den Entwurf der 2.Änderungssatzung der Gestaltungssatzung der Stadt Mittenwalde zur Auslegung bestimmt.
 Der Planentwurf liegt in der Zeit
 vom 01.10.2025 bis einschließlich 02.11.2025
 während der Dienstzeiten (Mo bis Fr von 8-12 Uhr, Mo, Mi und Do von 13-16 Uhr und Di von 13-18 Uhr) in der Stadtverwaltung Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8 aus.
 Während der Auslegungsfrist können gem. §3 (2) BauGB von jedermann Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
 Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können
 während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mittenwalde
unter www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen eingesehen werden.
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Der exakte Geltungsbereich ist aus der in der Stadt Mittenwalde, Bauamt, vorliegenden Planunterlage ersichtlich.
 
                             
                             
                             
                            
                        