Wegen der beachtlichen Nachfrage nach Wohnraum hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde am 18. 01. 1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gemarkungsgebiet Frauenbusch-Millingsweg mit der angegebenen Abgrenzung beschlossen.
Zusätzlich entsteht zunehmende Nachfrage nach geeignetem Wohnraum durch die bei Mittenwalde im Aufbau
befindlichen 2 Gewerbegebiete mit der Zuwanderung von Arbeitskräften.
Die Zielsetzung besteht darin, durch unterschiedlich große Zuschnitte der Baugrundstücke, für alle sozialen
Schichten die Möglichkeit anzubieten, eigenen Wohnraum zu schaffen. Dort sollen verschiedene Haustypen
und -formen vorgesehen werden, vom Geschoßwohnungsbau, Reihenhaus- bis zur Einzelhausbebauung.
Damit werden günstige Bedingungen geschaffen, um die Eigentumsbildung auch für Familien mit unterschiedlichsten Einkünften zu ermöglichen.
Das Gebiet des Bebauungsplanes Millingsweg, Mittenwalde erstreckt sich auf die Grundstücke Flur Nr. 5,
Flurstück-Nr. 13 - 18 sowie 136 - 144 und wird im Südosten durch wirtschaftliche Nutzflächen, im
Westen durch den Zülower Kanal, im Nordosten durch die Landesstraße LIIO 292 Mittenwalde - Großmachnow und im Osten durch das Gewerbegebiet begrenzt.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehören die Grundstücke
- Flur 5 Flurstücke 13, 14, 15, 16, 17, 18, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144
- Flur 9 Flurstücke 120, 124, 132/1