Die Stadtplanung befasst sich mit der fachlichen Umsetzung der politischen Ziele der Stadtentwicklung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsrechte. Die beiden Instrumente, auf die die Stadt bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer städtebaulichen Ideen zurückgreifen kann, sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Darüber hinaus ist der Beschluss von Satzungen zur Ergänzung oder Einschränkung gestalterischer Möglichkeiten (z.B. Sanierungssatzung Ortskern Mittenwalde) möglich. Im Rahmen der Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans, von Bebauungsplänen oder Satzungen wird in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage durchgeführt.
Aktuelle Auslagen können Sie hier online einsehen. Weitere Bestandteile der Stadtplanung sind die Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung und der in diesem Kontext entstandenen Gremien der Flughafenumfeldgemeinden.
Zudem arbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit dem Tourismus- und Stadtentwicklungsausschuss konsequent an der Erstellung und Fortführung touristischer Teilkonzepte wie dem wassertouristischen Entwicklungskonzept, einem städtischen Leitbild sowie an einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (siehe unten).
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) als erste Stufe im zweistufigen System gibt in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor.
Der Flächennutzungsplan folgt auf die Vorfestlegungen der Landes- und Regionalplanung und soll mit den Zielen der Raumordnung in Einklang stehen. Er dokumentiert dabei eine Zielvorstellung und entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, ist aber behördenintern verbindlich.
An der Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind nach einem gesetzlich geregelten Verfahren die Öffentlichkeit und verschiedene Behörden zu beteiligen (§§ 3-4 Baugesetzbuch). Weitere Informationen zu Beteiligungsverfahren und zur Landes- und Regionalplanung erhalten Sie beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mittenwalde ist seit Juni 2012 erstmals für das gesamte Stadtgebiet rechtswirksam. Zuvor hatten nur einzelne Ortsteile bzw. amtsangehörige Gemeinden des ehemaligen Amtes Mittenwalde rechtswirksame Flächennutzungspläne aufgestellt.
Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Der Bebauungsplan (B-Plan) als zweite Stufe legt für einen begrenzten Bereich des Gemeindegebietes detailliert fest, welche Nutzungen (z.B. Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Sondergebiet für Wochenendhausbebauung, Verkehrs- oder Grünfläche) auf den betreffenden Flächen zulässig sind. Er besitzt den Status einer Satzung und ist für Dritte rechtsverbindlich.
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch geregelt. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zumeist zweistufig angelegt. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs oder eines städtebaulichen Konzeptes werden die Bürger frühzeitig über die Ziele der Planung informiert und aufgerufen, Anregungen zur Planung einzubringen. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung über die Planinhalte. Nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs (in der Regel auf die Dauer eines Monats) das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Stadtverordnetenversammlung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird als sogenannter Abwägungsbeschluss durch die Stadtverordneten beschlossen. Abschließend werden die Bebauungspläne durch die Stadtverordneten als Satzung beschlossen.
Eine Übersicht über die Bebauungspläne der Stadt Mittenwalde erhalten Sie entweder über die Kartendarstellung in unserem Geoportal oder in der auf der Homepage demnächst verfügbaren Auflistung der Bebauungspläne.
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung dient gemäß der EG Umgebungslärmrichtlinie im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge durch Vermeidung oder Verminderung von Lärmproblemen. Basis der Lärmaktionsplanung ist dabei die jeweils aktuelle Lärmkartierung, bei der die Immissionspegel aus wesentlichen Lärmquellen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen) und die Anzahl der betroffenen ermittelt werden.
Leitbild und vorläufige Gliederung des zukünftigen INSEK
Das Leitbild der Stadt Mittenwalde, welches im Juni 2018 von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschlossen wurde, stellt eine Orientierungshilfe für alle Einwohner*innnen, politische Vertreter, Vereine, Stadtverwaltungs-Mitarbeiter*innen und allen weiteren beteiligten Anspruchsgruppen dar. Unser Leitbild und die daraus resultierenden Entwicklungsziele sind im Kontext zu sehen und langfristig ausgerichtet. Die Funktion dieses Leitbildes ist es ein unverwechselbares und beständiges Profil für die Stadt Mittenwalde zu erarbeiten. Hier werden langfristig, aber nicht dogmatisch die Maßstäbe für unsere Stadt und den aufgestellten Grundeigenschaften festgelegt. Das Leitbild stellt einen wirkungsvollen Handlungsrahmen nur dann dar, wenn es inhaltlich differenziert ausformuliert und mit der Maßnahmenebene verbunden ist.
Darüber hinaus wurde mit dem SVV-Beschluss B32/2018 die vorläufige Gliederung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen.
Diese Dokumente finden Sie als pdf-Anlage beigefügt.
Wichtige Dokumente
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Zusammenfassung Masterplanstudie (2020) inkl. Präsentation der dwif-consulting GmbH
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Masterplan: Strategiekonzept (dwif, 2013-14)
> Mein Mittenwalde
> Stadtentwicklung
> Die Bürgermeisterin
> Fachbereiche
> Urlaub- und Freizeitangebote der Stadt Mittenwalde
Masterplan für die Tourismusentwicklung der Kommunen im Umfeld des Großflughafens BER
Im Auftrag des Tourismusverbandes Dahme-Seen e.V. untersuchte das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen dwif consulting GmbH das touristische Potenzial, sowie deren Schwächen und Stärken und entwickelten das langfristige Strategiekonzept für die sechs beteiligten Kommunen: Königs Wusterhausen, Stadt Mittenwalde, Gemeinde Bestensee und Eichwalde, Zeuthen sowie Wildau. Der erarbeitete Masterplan wurde demnach mit Hilfe einer umfangreichen SWOT-Analyse mit Zielen und Strategien untersetzt. Ziel des Masterplanes war es ein abgestimmtes Gesamtkonzept für die gesamte Region zu erarbeiten und ortsindividuelle Handlungsempfehlungen zu definieren.
Als oberstes Ziel der Studie wurde folgende Formulierung festgehalten:
Die Tourismusentwicklung in den BER-Gemeinden sollte in hohem Maße mit der Erhöhung der Freizeit- und Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung einhergehen. Das bedeutet,dass bei jeder Investition in die touristischen Angebots- und Infrastruktur auch der Blickwinkel der Wohnbevölkerung berücksichtigt werden sollte - umgekehrt sollte eine Aufwertung des Freizeitangebotes für die Einheimischen gleichzeitig den touristischen Anforderungen standhalten. So sollen künftig Synergieeffekte besser genutzt und Parallelinvestitionen vermieden werden. Als feste Segmente des Aktivtourismus definierte der Masterplan folgende Hauptthemen und somit Schwerpunkte:
- Wassertourismus
- Radtourismus und
- Wandertourismus (auch Reittourismus).
Wassertouristisches Entwicklungskonzept der Stadt Mittenwalde
Mit der Absicht den sanften Tourismus in der Stadt Mittenwalde und die Attraktivität der Stadt zu fördern, möchte die Stadt Mittenwalde die im Konzept bzw. Maßnahmenkatalog benannten Teilprojekte in den Jahren 2018 bis 2019 umsetzen.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Qualifizierung der Schleusen, das bedeutet auch die Ertüchtigung bestehender Anlegestellen (z.B. mittels Halteleinen und Ketten)
- Neubau von Anlegestellen für muskelbetriebene Boote
- Separate Anlegestellen für Sportboote (z.B. Stromversorgung / Ladesäulen für Elektroboote)
- Wasserwanderrastplätze (voraussichtlich in Schenkendorf, Mittenwalde und Motzen)
- Reaktivierung des Stadthafens Motzen (z.B. Entschlammung, Anlegestege, …)
- Neubau eines Seesteges am Motzener See (Höhe Strandbad Motzen)
- Entwicklung eines Leitsystems (Verknüpfung von Land mit Wasser)
Neben den klassischen muskelbetriebenen Wassersportarten wie dem Kanufahren und Rudern, werden auch Elektroboote, Solarboote, Tretboote, Kitesurfer, Hydrobiker und Floß-Fahrer bedacht.