Mit der am 24.04.2020 erfolgten Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ändert das Land Brandenburg die Eindämmungsverordnung für SARS-CoV-2. Die Änderungen können im angehängten Artikel aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt eingesehen werden. Die vollständige Verordnung finden Sie inklusive der geänderten Passagen auf BRAVORS.
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