Die Ausbrüche von Geflügelpest entwickeln sich deutschlandweit rückläufig. Im Land Brandenburg wurden im Hausgeflügelbereich in den letzten elf Wochen und im Wildvogelbereich in den letzten vier Wochen kein Ausbruch festgestellt. Aufgrund der Entspannung der Seuchenlage wurde der ministerielle Erlass vom 05. Januar 2022 zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen aufgehoben.
Der Landkreis Dahme-Spreewald hebt daher die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 01/2022 zum Schutz der Hausgeflügelbestände gegen die Geflügelpest mit Anordnung zur Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten und weiteren Schutzmaßnahmen vom 07. Januar 2022 auf Grundlage der§§ 41 Abs. 4 Satz 4 und 43 Abs. 1 VwVfG mit Gültigkeit vom 09. April 2022 auf.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Dahme-Spreewald, Der Landrat, Reutergasse 12, 15907 Lübben, oder bei jedem anderen Standort des Landkreises Dahme-Spreewald schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag
Amtstierärztin
Frau Dr. Guth