Als Erstes informierte der Chef des Flughafens, Herr Mühlenfeld, über die mittelfristige Planung für den BER. Vor allem sollen geplante Baumaßnahmen den wachsenden Anforderungen der Passagierabfertigung dienen. Er betonte, dass Berlin das größte Ein- und Ausstiegsaufkommen aller deutschen Flughäfen hat. Das bedeutet, der Anteil der umsteigenden Fluggäste ist in Berlin unterdurchschnittlich. Es handelt sich also um die Befriedigung der regionalen Nachfrage. Seine Prognose sieht die Anzahl der Flugbewegungen im Jahr 2017 bei ca. 280.00 und bis zum Endausbauszenario 2023 im Rahmen von 360.00. Die Steigerung der Fluggastzahl verläuft steiler als die Zahl der Flugbewegungen. Zurückzuführen ist das auf die bessere Auslastung der Sitzplatzkapazität der Flugzeuge und den Einsatz von größerem Fluggerät. Um Engpässen bei der Passagierabfertigung zu begegnen, soll auf dem Gelände des alten Flughafens die Kapazität kurzfristig erweitert werden, bis mittelfristig auf dem Areal des BER ein neues Abfertigungs-gebäude zur Verfügung steht. Zusätzlich werden mehr Abstellflächen für Luftfahrzeuge benötigt.
Die Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) erläuterte die Aufgaben, die sie im Zuge von Genehmigungen für den BER und deren Überwachung zur Einhaltung wahrnimmt. Dabei wurden seitens der FLK und der LuBB unterschiedliche Standpunkte bezüglich der Begrenzung der Flugbewegungen auf 360.00 ausgetauscht. Hauptsächlich ging es dabei um die Interpretation des Planfeststellungsbeschlusses und des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes vom 16.03.2006. Einzelne Gemeinden würden notfalls wieder den Klageweg beschreiten, wenn die Kapazität des BER über mehr als 360.00 Flugbewegungen im Jahr genutzt würde.
Folgend berichtete der Beauftragte für Lärmschutz und Luftreinhaltung des BER, über die Veränderungen der Lärmbelastung während der Sanierung der Nordbahn. Es wurde sehr deutlich, dass die am höchsten belasteten Bereiche der An-und Abflugschneise der Nordbahn am meisten von dem Wechsel der Betriebspiste profitiert haben. Das ist ein gutes Argument, zukünftig entmischten Betrieb mit wechselnden Pisten durchzuführen, solange es das Verkehrsaufkommen zulässt. Des Weiteren stellte er den Fluglärmbericht 2014 vor. (2015-06-fluglaermbericht-2014)
Anschließend berichtete die LuBB über die behördliche Begleitung der Sanierungsmaßnahme. Wichtigster Punkt ist hierbei, dass nun wieder das alte Nachtflugregime des alten Flughafens Schönefeld (SXF) gilt und nicht mehr die zwischenzeitlich angewandte Nachtflugregelung des neuen BER. Obwohl das eingeschränkte Nachtflugverbot des BER strenger ist als das des SXF hatten die Fluggesellschaften keine größeren Probleme bei den täglichen Umläufen ihrer Flugzeuge.
Dann berichtete die AG Betriebsregime der Landesregierung. Die Aufzählung ihrer Themen zeigte, dass sich die AG nicht nur mit Betriebsverfahren, sondern entgegen ihrem Auftrag auch mit Flugverfahren wie z.B. steileren Anflugwinkeln des Instrumentenlandesystems oder mit an einem Punkt auf dem Endanflug zusammentreffenden segmentierten Anflugverfahren befasst. Das überfrachtet die Tätigkeit der AG so sehr, dass sie auch nach über 18 Monaten immer noch keine Aussage über die grundsätzliche Umsetzbarkeit des von Mittenwalde vorgeschlagenen Betriebsverfahrens machen konnte.
Umso richtiger war die Entscheidung, diese Auskunft bei der TU Berlin einzuholen. Leider war auf Grund meiner späten Berufung in die FLK der entsprechende Antrag verspätet bei der FLK eingegangen. Er wurde deshalb auf die 95. Sitzung vertagt, die am 07.03.2016 stattfinden soll.