Infomaterial
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Pressemitteilung Regelungen Freibäder und Badegewaesser
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Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung vom 27.05.2020
Weitere Informationen
> Aktuelle Fassung der Eindämmungsverordnung
Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können in Brandenburg ab dem heutigen Donnerstag (28. Mai) wieder öffnen. Bei diesen so-wie an ausgewiesenen Badegewässern ist ein Betrieb jedoch nur mit Auflagen gestattet. Bei allen Einrichtungen, die gewerblich betrieben werden und somit Zutrittsregelungen besitzen, müssen die jeweiligen Betreiber auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
Die Nutzung ausgewiesener Badestellen ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.
Das Verbraucherschutzministerium weist darauf hin, dass angesichts der Corona-Krise sich die behördliche Überprüfung der Wasserqualität an den 256 ausgewiesenen Badegewässern im Land Brandenburg in diesem Jahr an der Festlegung zur „Badesaison“ im Zeitraum vom 13. Juli bis zum 6. September orientiert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde bereits Mitte April im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist Grundlage für die Umsetzung von EU-Vorgaben bei der Überprüfung der Wasserqualität durch die Gesundheitsbehörden vor Ort.
Welche Voraussetzungen insbesondere im Hinblick auf die Hygiene gelten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.