Bund und Länder: Kontakte auf ein Minimum beschränken

Artikel von Bundesregierung

Bund und Länder: Kontakte auf ein Minimum beschränken

Auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung: www.bundesregierung.de wurde gestern die nachfolgende Pressemitteilung sowie der Beschluss zur gestrigen Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder verfasst.  

 

Bund und Länder haben am Montag eine Zwischenbilanz der bisherigen Corona-Maßnahmen gezogen. 
Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betonte Kanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz. 

 

Die Dynamik der Neuinfektionen sei aber gebrochen.
Der Beschluss von Kanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder hält fest: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei die AHA+A+L-Regeln einzuhalten.




Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen:

  • sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
  • auf private Feiern gänzlich zu verzichten.
  • private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
  • auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
  • auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
  • Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben



Darüber hinaus wurde festgehalten: 

  • Die bewährten Maßnahmen in bestimmten Ausbruchsclustern (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) werden fortgesetzt.
  • Die Länder werden Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist.
  • Ab Dezember erhalten besonders gefährdete Personen 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung.
  • Stärkung der Krankenhäuser durch finanzielle Absicherung

 

Anbei der Beschluss vom 16. November 2020 PDF, 87 KB, nicht barrierefrei.

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