Infomaterial
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Pressemitteilung 23.04.2022
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Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23.04.2021
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Gesetz- und Verordnungsblatt - Allgemeine Begründung
Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse ab morgigem 24. April greift, hat das Brandenburger Kabinett heute die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. So wurden in der Verordnung im Paragraph 26 alle Absätze zur Notbremse aufgehoben, da nun das Infektionsschutzgesetz die notwendigen Schutzmaßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt regelt. Die meisten Corona-Regeln der Bundes-Notbremse - wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen für einen Haushalt und eine zusätzliche Person - gelten in Brandenburg bereits. Schärfere Regeln gibt es in Brandenburg bei Versammlungen und Sport. Die geänderte Verordnung soll noch heute verkündet und bereits morgen (24.04.2021) in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 16.05.2021.
Die wichtigsten Änderungen für Brandenburgerinnen und Brandenburger finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.