Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V. informiert

Artikel von Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V. informiert

Wie Sie dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom Land Brandenburg entnehmen konnten betreffen auch einige Regelungen das Gastgewerbe. Die wichtigsten Infos finden Sie nachfolgend und anbei als pdf in einer Zusammenfassung.

  1. Ab sofort gelten in Restaurants die Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    Bitte beachten Sie auch die Abstandsregelungen für maximal 30 Personen im Restaurant. 
  2. Ab sofort dürfen auch keine touristisch veranlasste Reisen mehr stattfinden, das heißt auch keine Anreisen.
  3. Nur noch dienstlich begründete Reisen dürfen stattfinden.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt, welches Ergebnis der Zusammenarbeit der DEHOGA Verbände ist.
Die DEHOGA empfiehlt, um diese für die Branche harte Zeit zu überstehen:

Reduzieren Sie Ihre Kosten: Melden Sie Kurzarbeitergeld an, siehe auch Downloadbereich Ihrer DEHOGA Brandenburg bzw. bei den Arbeitsagenturen. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Arbeitgeberservice. Sie können davon ausgehen, dass der Antrag auf Kurzarbeitergeld Mindestanforderung sein wird für alle finanziellen Hilfen die jetzt in Arbeit sind und anlaufen werden.

Finanzielle Hilfen: Die DEHOGA ist es in Gesprächen gelungen, dass unsere Branche im Liquiditätssicherungsfond des Landes aufgenommen wurde. Am 18.03.2020 folgten Gespräche mit dem Wirtschaftsminister, welche konkreten Maßnahmen in nächster Zeit greifen werden. An weiteren Unterstützungsangeboten wird gearbeitet. Die DEHOGA wird Sie schnellstmöglich informieren. Besuchen Sie auch die offizielle Webseite.

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