Im Zuge der bevorstehenden Entschlammung am alten Motzener Hafen erfolgte am 28. Februar 2023 und am 01. März 2023 eine Elektrobefischung, das heißt die Bergung der Fische im Bereich des Stichkanals durch die Firma Team Ferox. Dies geschah unter dem wachsamen Auge unserer ökologischen Baubegleitung, vertreten durch die Ingenieurgemeinschaft WTU.
Der Eingang zum Stichkanal wurde mittels Rohre und Geotextil durch die beauftragte Baufirma Roock, am 24. Februar 2023 abgesperrt, sodass die umgesetzten Fische nicht wieder in den Hafenbereich einwandern können.
Die Bergung erfolgte mittels Elektrobefischung vom Boot aus. Die abgekescherten Fische wurden kurzzeitig (10-20 min.) in einer großen, mit Wasser aus dem Gewässer befüllten Wanne zwischengehältert und anschließend in den Motzener See, außerhalb des Baubereiches, freigelassen.
Die Elektrobefischung wurde schonend und gewissenhaft durchgeführt.
Es gab keine Individuenverluste. Im Bereich des Schilfes (hinterer Bereich Hafenbecken) wurde ein Winterunterstand ausgemacht.
Hier wurde der überwiegende Teil des Fischbestandes ausfindig gemacht und abgefischt. Die erfassten Individuen verteilen sich auf acht Arten:
- Bitterling (Rhodeus amarus)
- Brasse (Abramis brama)
- Dreist. Stichling (Gasterosteus aculeatus)
- Flussbarsch (Perca fluviatilis)
- Hecht (Esox lucius)
- Rotauge (Rutilus rutilus)
- Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)
- Schleie (Tinca tinca)
Von den vorgefundenen Fischarten ist der Bitterling eine geschützte Art nach Anhang II FFH-RL. Alle weiteren Fischarten sind nicht geschützt.
Das Vorhandensein des Bitterlings weißt auf das Vorkommen von Großmuschelarten hin. Da diese Fischart sich durch die Eiablage in Muscheln fortpflanzt und somit von dem Vorkommen der Großmuscheln abhängig ist.
Da im Freiwasser nicht alle Fische in einem Stillgewässer mittels Elektrobefischung gefangen werden können, ist davon auszugehen, dass sich im Stichkanal noch Fische befinden.
Damit wurden folgende Maßnahmen für die weitere Vorgehensweise festgehalten:
- Muscheln sind unmittelbar vor und während der Entschlammung zu bergen und in den Motzener See, außerhalb des Stichkanals umzusetzen.
- Im Zuge der Entschlammung (Abtrennung einzelner Segmente mittels Fangedämmen und abpumpen der Bereiche) sollen die noch vorhandenen Fische abgekeschert oder mit nassen Händen in ausreichend große, mit Wasser gefüllte Transportbehälter zwischengehältert und schnellstmöglich in den Motzener See umgesetzt werden.
Um den Hafen wassertouristisch aufwerten zu können, ist eine umfangreiche Entschlammungsmaßnahme notwendig.
Zu den elementaren Ausstattungselementen des Standortes gehören:
- ein öffentlicher Bootsanleger im Hafen (15 m Schwimmsteganlage mit 2x Landgang)
- der Rastplatz am Ufer des Motzener Sees (Abzweig Stichkanal)
- Ein- und Ausstiegstelle mittels Treppensteg am Rastplatz
Die Umsetzung der wassertouristischen Maßnahmen erfolgt bis Ende August 2023. Zeitgleich wird auch der Standort an der Badestelle „Huschkes Lücke“ mit kleinteiligen Maßnahmen aufgewertet. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.mittenwalde.de/wassertourismus.
Gefördert wird das Projekt „Wassertouristische Entwicklung“ aus den Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur" - GRW-Infrastruktur".