Erhebung von Kontaktdaten in gastronomischen Einrichtungen

Artikel von Online-Redaktion

Erhebung von Kontaktdaten in gastronomischen Einrichtungen

Die Umgangsverordnung der Landesregierung vom 15. Juni 2020 ist bis zum 4. September 2020 verlängert worden. Es gilt zu jeder Zeit die bestehenden Abstandsregeln von 1,50 Metern und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten. Für den Sektor "Gastronomie" gilt, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen beim Verzehr vor Ort zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung die Daten der Gäste erfasst werden. 

 

Alle wichtigen Infos sowie ein Musterbeispiel zur Erhebung von Kontaktdaten finden Sie dem Anhang beigefügt.

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