Handlungsempfehlungen für die Gastronomie veröffentlicht

Artikel von Landkreis Dahme-Spreewald

Handlungsempfehlungen für die Gastronomie veröffentlicht

Mit der jüngst erlassenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dürfen auch Gaststätten, Cafés und Kantinen ab dem 15. Mai 2020 wieder für Gäste unter strengen Auflagen öffnen. Zu den auferlegten Hygieneregeln (§ 3 SARS-CoV-2-EindV) gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten (täglich von 6 bis 22 Uhr).

Dahme-Spreewalds Wirtschaftsdezernat weist darauf hin, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Brandenburg darauf aufbauend einen Leitfaden zum Wiedereintritt unter den Bedingungen der Corona-Krise in der Gastronomie herausgegeben hat. Diese Handlungsempfehlung orientiert sich unter anderem an den Gesundheitsschutzstandards für die Gastronomie in Brandenburg und kann Gastgewerbe-Betreiber bei der betrieblichen Umsetzung der Anforderungen im Zuge der Wiedereröffnung unterstützen.

Daran anknüpfend hat auch der Tourismusverband Spreewald Handlungsempfehlungen für Gastronomie erarbeitet, zu diesen zählen unter anderem:

Schulung der Mitarbeiter über Umsetzung der Hygienemaßnahmen

  • Mindestens 1,5 Meter muss zwischen den Stühlen von einem Tisch zum nächsten gewährleistet sein
  • Plätze werden vom Servicepersonal zugewiesen (Eintritt/Zutritt wird gesteuert)
  • Salz- und Pfefferstreuer sowie weitere Objekte, mit denen der Gast in Berührung kommen, müssen gründlich desinfiziert werden
  • die maximale Belegung der Tische ist entsprechend der jeweiligen Kontaktbeschränkungsverordnung strikt einzuhalten
  • vor dem Eingang, bzw. dem Tresen müssen Abstandsmarkierungen von 1,5 Meter angebracht werden
  • Hände-Desinfektionsspender müssen in ausreichendem Umfang vorhanden sein, Händetrockner nur mit UV-Entkeimung oder Papierhandtuchspender
  • Möglichkeit zum Händewaschen mit Seife bereitstellen
  • Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung erfolgen unter Beachtung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards uvm.

 

Weitere Informationen finden Sie als Anlage.

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