Infomaterial
Mit der jüngst erlassenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dürfen auch Gaststätten, Cafés und Kantinen ab dem 15. Mai 2020 wieder für Gäste unter strengen Auflagen öffnen. Zu den auferlegten Hygieneregeln (§ 3 SARS-CoV-2-EindV) gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten (täglich von 6 bis 22 Uhr).
Dahme-Spreewalds Wirtschaftsdezernat weist darauf hin, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Brandenburg darauf aufbauend einen Leitfaden zum Wiedereintritt unter den Bedingungen der Corona-Krise in der Gastronomie herausgegeben hat. Diese Handlungsempfehlung orientiert sich unter anderem an den Gesundheitsschutzstandards für die Gastronomie in Brandenburg und kann Gastgewerbe-Betreiber bei der betrieblichen Umsetzung der Anforderungen im Zuge der Wiedereröffnung unterstützen.
Daran anknüpfend hat auch der Tourismusverband Spreewald Handlungsempfehlungen für Gastronomie erarbeitet, zu diesen zählen unter anderem:
Schulung der Mitarbeiter über Umsetzung der Hygienemaßnahmen
- Mindestens 1,5 Meter muss zwischen den Stühlen von einem Tisch zum nächsten gewährleistet sein
- Plätze werden vom Servicepersonal zugewiesen (Eintritt/Zutritt wird gesteuert)
- Salz- und Pfefferstreuer sowie weitere Objekte, mit denen der Gast in Berührung kommen, müssen gründlich desinfiziert werden
- die maximale Belegung der Tische ist entsprechend der jeweiligen Kontaktbeschränkungsverordnung strikt einzuhalten
- vor dem Eingang, bzw. dem Tresen müssen Abstandsmarkierungen von 1,5 Meter angebracht werden
- Hände-Desinfektionsspender müssen in ausreichendem Umfang vorhanden sein, Händetrockner nur mit UV-Entkeimung oder Papierhandtuchspender
- Möglichkeit zum Händewaschen mit Seife bereitstellen
- Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung erfolgen unter Beachtung der Arbeitsschutz- und Hygienestandards uvm.
Weitere Informationen finden Sie als Anlage.