Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei corona-bedingten Umsatzrückgängen. Die Hilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Weitere Informationen finden Sie online unter Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
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