Liebe Einwohner*innen, das Wohngeld, welches gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) für Mieter*innen als Mietzuschuss und für Eigentümer*innen, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, als Lastenzuschuss gewährt wird, kann beim Landkreis Dahme-Spreewald beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auf der offiziellen Webseite des Landkreises: https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat4/sozialamt/wohngeld/ sowie unter dem nachfolgenden Kontakt:
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt | Beethovenweg 14 |15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) bzw.
Brückenstraße 41 | 15711 Königs Wusterhausen
Fax: 03546 20-1768