Sehr geehrte Vereine,
wir möchten Sie gerne über die aktuelle Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald vom 3.4.2021 informieren:
1. abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
2. abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
3. abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
4. abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
Dies bedeutet private und öffentliche Sportanlagen dürfen für kontaktlosen Sportbetrieb unter freien Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Gerne können Sie sich hierfür an den Fachbereich Bürgerservice unter 033764/89822 oder 033764/89847 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Schulze