Am 25. August fand im Sporthaus Ragow eine Gesprächsrunde mit dem Geschäftsführer Personal und weiteren Vertretern der Flughafengesellschaft unter dem Motto „BER–Nachbarn im Dialog“ statt. Alle Vertreter sind am Flughafen für den Lärmschutz zuständig. Der Verantwortliche für den passiven Lärmschutz, Hr. Wagner erläuterte das Programm zur Lärmdämmung von Gebäuden. Dieses Programm ist aber für Mittenwalde nicht von Bedeutung, da in Stadtgebiet Mittenwalde keine so hohen äquivalenten Dauerschallpegel auftreten, die den Flughafen verpflichten würden, einen Beitrag zur Lärmdämmung von Gebäuden zu leisten. Es sind auch zukünftig bei steigendem Luftverkehrsaufkommen keine derartigen Pegel zu erwarten.
Trotzdem wird der Fluglärm in den betroffenen Ortsteilen als sehr belastend empfunden. Linderung kann hier nur die eigenfinanzierte Schalldämmung des Wohngebäudes oder der aktive Lärmschutz bieten.
Beim aktiven Lärmschutz kommen Flug- und Betriebsverfahren zur Anwendung, die möglichst wenig des von Luftfahrzeugen ausgehenden Schalls über bewohntem Gebiet ankommen lassen.
Leider wurde das dafür vorgesehenen Verfahren, die sogenannte „Hoffmannkurve“ zum Nachteil Mittenwaldes häufig ordnungswidrig beflogen. Dies haben die Vertreter der Stadt deutlich gemacht. Es gibt Bestrebungen seitens der Stadtverwaltung, diese Ordnungswidrigkeiten juristisch zu ahnden, um die Fluggesellschaften zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Flugverfahren zu bewegen und damit die Zahl der Flüge über das Stadtgebiet zu verringern. Eine gewisse Entlastung hat sich dadurch ergeben, dass sich easyJet während des Sommers nicht in der Lage sah, die „Hoffmannkurve“ zu fliegen. Andere Airlines sind diesem Beispiel nicht gefolgt und haben weiter gegen die Vorschriften verstoßen.
Zum Thema Einhaltung der Flugverfahren fand am 16.09.2021 eine Anhörung im Ausschuss des Brandenburgischen Landtags für Infrastruktur und Landesplanung statt. Es wurde dargelegt, wer für die Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, nämlich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Trotzdem wurde easyJet an den Pranger gestellt und nicht jene Gesellschaften, die die Hoffmannkurve nicht korrekt geflogen sind. Die Anzahl der Verstöße, die die DFS zugesteht, sei angeblich sehr gering. Die von unserer Seite durchgeführte Auswertung der Flugbewegungen im April, Juni und August zeigt da ein anderes Bild. Das mag daran liegen, dass die DFS nur auf die Einhaltung der Flugspuren schaut und hier unbegründet einen sehr großen Toleranzbereich zulässt, nicht aber auf den ebenfalls vorgeschrieben Steiggradienten von mindestens 10 % und die verbindliche Höchstgeschwindigkeit von 370 km/h.
Mitte Oktober wird sich auch die FLK mit diesem Thema beschäftigen. Fragen und Widersprüche, die währen der Ausschusssitzung des Landtages offengeblieben sind, werden dann auf der Tagesordnung stehen. Der Vertreter der Stadt Mittenwalde wird nach der FLK-Sitzung darüber berichten