Infomaterial
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland und Europa hat zunehmend massive Auswirkungen auf das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft insgesamt. Immer mehr Betriebe berichten von Stornierungen im Gastgewerbe. Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg vom 17.03.2020 wurde nun auch unter § 6 der Reiseverkehr geregelt: Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden (siehe auch Anlage). Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020.
Um die aktuell wichtigsten Fragestellungen vertrags-, arbeits- und versicherungsrechtlicher Art zu beantworten und die branchenrelevanten Hygienemaßnahmen zusammenzufassen, hat der Bundesverband Hotel- und Gaststättenverband e. V. ein Merkblatt zusammen gestellt. Hier werden wichtige Informationen und rechtliche Fragen für die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2) zusammen gestellt.
Alle Dokumente finden Sie beigefügt als pdf-Anlage.