Das Land Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag, den 20.04.2020 schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai 2020. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen.
Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April 2020 ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.
Die ausführliche Pressemitteilung vom Land Brandenburg finden Sie hier: Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg.