Neue Corona-Verordnung: Was ist bei privaten Feiern und Treffen zu beachten?

Artikel von Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Neue Corona-Verordnung: Was ist bei privaten Feiern und Treffen zu beachten?

Die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Damit haben sich insbesondere die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie für Veranstaltungen und Zusammenkünfte geändert. Kurz vor dem langen Pfingstwochenende fragen viele Bürgerinnen und Bürger die Landesregierung jetzt vor allem, was bei privaten und familiären Treffen und Feiern zu beachten ist. In der beigefügten Pressemitteilung finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

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