Presseerklärung zur Kindertagesbetreuung ab den 27.05.2020 in der Stadt Mittenwalde

Artikel von Maja Buße, Bürgermeisterin der Stadt Mittenwalde

Presseerklärung zur Kindertagesbetreuung ab den 27.05.2020 in der Stadt Mittenwalde

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme- Spreewald trifft abweichende Regelungen im Sinne des § 13 Abs. 10 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 19.05.2020 (GVBI. 11/20, Nr. ). 

Daraus ergibt sich: 

1. Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten besteht im Rahmen des jeweiligen Betreuungsvertrages ab dem 27. Mai 2020

2.  Der Betreuungsanspruch besteht gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrags grundsätzlich uneingeschränkt ab dem 01.Juni 2020

3.  Der Betreuungsanspruch gegenüber der Kindertagespflege besteht im Rahmen des jeweiligen Betreuungsvertrages ab dem 27. Mai 2020 grundsätzlich uneingeschränkt.

 

Bitte lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilungen alle Regelungen und Ausnahmen sowie Angaben zur Hygiene-Richtlinie.

Das könnte Sie auch interressieren