Die Ampel in Berlin ist auf über 50 Inzidenz-Fälle bei 100.000 Einwohner gesprungen. Das bedeutet Beherbergungsverbot ab heute für alle Gäste aus Berlin, wenn Sie keinen negativen Test vorliegen können. Das bedeutet auch Beherbergungsverbot für alle Gäste die aus Berlin anreisen, wenn Sie dort übernachtet haben, Ihr Wohnort aber nicht Berlin ist.
Dies bedeutet für viele von uns Kolleginnen und Kollegen massive Einbußen, wobei die Chance hier Stornierungskosten geltend zu machen zwar möglich ist, wenngleich wir uns der Tatsache bewusst sind, dass das nicht sehr erfolgversprechend sein kann. Prinzipiell hatte jeder Gast gestern und heute die Möglichkeit ein Test zu besorgen. Sollte ihm das in Berlin nicht gelingen, können wir als Unternehmer in Brandenburg nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Ich möchte auch im Namen unseres Präsidenten noch einmal betonen, dass wir hier nur die Überbringer der Nachrichten sind, was nicht heißt, dass wir dieses Beherbergungsverbot, was unsere Branche ins Mark trifft gutheißen, da wir das unzureichende Handeln Berlins ausbaden müssen.
Für die Negativatteste gibt es keine Altersbegrenzung. Wir würden auch empfehlen eine Kopie in die Akten zu nehmen. Eine Anreise mit Übernachtung aus Berlin ist auch mindestens für die nächsten 7 Tage nicht möglich, wenn die Ampel wieder auf grün springen sollte, was ich ehrlicherweise auch nicht glaube!
Wir drücken Ihnen allen die Daumen!
Alle aktuellen Corona FQ-Fragen im Blick:
- Wann muss ein negativer Test vorliegen? Ab heute Gäste, die in den letzten 7-Tage in einen Risikogebiet übernachtet haben MÜSSEN einen Negativen COVID-Test vorliegen.
- Muss auch für Gäste im Restaurant ein Negativ-Test vorliegen? Nein, das Beherbergungsverbot gilt nur für Übernachtungen.
- Ist auch für Kinder einen Test erfordert? Ja, Kinder (ab 0 J.a.) müssen ebenfalls einen Negativ-Test vorweisen.
- Wie ist mit der Stornierung der Zimmer? Prinzipiell hat jeder Gast die Möglichkeit ein Test zu besorgen, deshalb ist aus unserer Sicht eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.
- Müssen Geschäftsreisende einen Negativ-Test vorliegen? Ja, sie müssen ebenfalls einen Negativ-Test vorweisen.
- Muss ich den vorgelegten Negativ-Test des Gastes kopieren, um einen Nachweis zu haben? Ja, denn Sie brauchen einen Nachweis für die Behörde.
- Wie alt kann der Negativ-Test sein? Nicht älter als 48 Stunden
- Wenn ein Gast in einem Risikogebiet wohnt, aber in der letzten 7-Tage in ein nicht-Risiko Gebiet übernachtet hat? Dann muss der Gast dieser Aufenthalt beweisen ( z.B. Hotelrechnung, Quittung o.ä.)
Postleitzahlen aus Risikogebiet, hier geht’s zum Link: https://darfichrein.de/dir/dashboard/covid-19
Um Ihnen die Suche nach den Postleitzahlen der einzelnen Risikogebiete zu erleichtern, hat die Darfichrein GmbH ein sogenanntes Dashboard programmiert, dass direkt mit dem des Robert Koch-Instituts verknüpft ist und zugleich die entsprechenden Postleitzahlen anzeigt. (Auf der folgendes Seite/Verlinkung bitte oben rechts auf „Extras“ klicken und dann gelangen Sie zum Dashboard)
Ihre
DEHOGA Brandenburg
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam
Telefon 0331 87000133