Löschung Sanierungsvermerk: Alle Grundstücke im Sanierungsgebiet "Stadtkern" von Mittenwalde haben den Grundbucheintrag „Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt“.
Gemäß § 163 Abs. 1, 2 BauGB hat die Stadt Mittenwalde die Sanierung als abgeschlossen erklärt.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 5 vom 18.05.2022 trat die Satzung der Stadt Mittenwalde zur Aufhebung der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ vom 11.07.1994 in Kraft.
Mit Schreiben vom 18.07.2022 wurde die Stadt Mittenwalde durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Löschung der Sanierungsvermerke aus den jeweils betroffenen Grundbüchern erfolgt ist.