Verschärfte Beschränkungen der Corona-Umgangsverordnung greifen im Landkreis

Artikel von Landkreis Dahme-Spreewald

Verschärfte Beschränkungen der Corona-Umgangsverordnung greifen im Landkreis

COVID-19: 7-Tage-Inzidenz in Dahme-Spreewald steigt über 50: Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus im Landkreis Dahme-Spreewald innerhalb der vergangenen sieben Tage hat am Dienstag, 27. Oktober 2020, die kritische 50er-Marke überschritten. Der 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Dahme-Spreewald bei 58. Damit gelten nach der Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zusätzlich noch weitere Regeln für das private und öffentliche Leben als bisher.


7-Tage-Inzidenz über 50

Wird im die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten, gilt dort nach der Corona-Umgangsverordnung für mindestens zehn Tage zusätzlich:

- Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 SARS-CoV-2-UmgV)

- Private Feiern (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 SARS-CoV-2-UmgV) sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt

- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen oder einen Haushalt (§ 1a Abs.1 SARS-CoV-2-UmgV) Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten: maximal 5 Personen oder ein Haushalt − dies müsste vom Landkreis per Allgemeinverfügung zusätzlich angeordnet werden (§ 14 Abs.3 SARS-CoV-2-UmgV)

 

Mit der heutigen Bekanntgabe der Überschreitung des Inzidenzwerts von 50 für den Dahme-Spreewald-Kreis gelten die damit verbundenen schärferen Regeln der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für mindestens zehn Tage − unabhängig davon, ob diese Inzidenzmarke in diesem Zeitraum erneut unter- oder überschritten wird. Erst nach Ablauf der 10-Tages-Frist am 6. November 2020 wird erneut geprüft, welche Beschränkungen in Abhängigkeit des Inzidenzwertes fortan gelten. Die Verordnung über den Umgang mit COVID-19 in Brandenburg kann online hier eingesehen werden: SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV.

 

Aktuelles Fallgeschehen im Kreis

Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 18 erhöht. Das Gesundheitsamt gibt einen tagesaktuellen Überblick zur Ausbreitung der Atemwegserkrankung: Derzeit sind insgesamt 103 Personen tatsächlich infiziert. Davon befinden sich nunmehr zwölf Personen (+3) in stationärer Behandlung, wozu sich der Corona-Verwaltungsstab mit Vertretern des Klinikums Dahme-Spreewald und des Evangelischen Krankenhauses Luckau beraten hat. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 532 Corona-Infektionen (kumuliert). Nach wie vor sind acht Todesfälle zu beklagen. 421 Corona-Patienten gelten als genesen.

 

Bei den jüngst gemeldeten Infektionsfällen im Landkreis handelt es sich um Ansteckungen in den verschiedenen Gemeinden Heideblick (+2), Zeuthen (+1), Schönefeld (+2), Schulzendorf (+1), in den Ämtern Lieberose/Oberspreewald (+1) und Unterspreewald (+2) sowie den Städten Wildau (+6), Mittenwalde (+1) und Königs Wusterhausen (+2).

 

Damit ergibt sich folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen seit Februar 2020: Königs Wusterhausen 135 (111/6), Schönefeld 133 (107/0), Zeuthen 43 (39/0), Wildau 42 (29/0), Lübben 26 (23/0), Mittenwalde 22 (19/0), Gemeinde Schulzendorf 18 (13/0), Amt Unterspreewald 17 (14/0), Amt Schenkenländchen 16 (11/0), Amt Lieberose/Oberspreewald 16 (13/0), Gemeinde Märkische Heide 15 (7/1), Gemeinde Heidesee 13 (11/0), Eichwalde 12 (9/0), Gemeinde Bestensee 12 (8/0), Stadt Luckau 8 (6/1) und Gemeinde Heideblick 4 (1/0).


Differenzen zu RKI-Daten

Die Kreisverwaltung weist aufgrund vermehrter Nachfragen darauf hin, dass es bedauerlicherweise zu Abweichungen zwischen der Angabe des Inzidenzwerts durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und den aktuell veröffentlichen Zahlen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bzw. der Landkreise und kreisfreien Städten vor Ort kommen kann. Dahme-Spreewalds Gesundheitsamt meldet allmorgendlich die aktuellen Fallzahlen an das brandenburgische Gesundheitsministerium, das unverzüglich die Inzidenz berechnet, die wiederum für die Maßnahmen der Umgangsverordnung bindend ist. Die Daten, die vom Gesundheitsamt über das LAVG an das RKI gemeldet werden müssen, sind pro Fall sehr umfangreich zu dokumentieren, mit Spezial-Software zu übermitteln und können nicht immer tagesgenau eingepflegt werden.

 

Darauf hat das Land Brandenburg als Verordnungsgeber reagiert: Es gilt mit der vergangene Woche neu in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung nicht mehr die RKI-Meldung als maßgebend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Entscheidend sind nunmehr die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG und die Veröffentlichungen des Landkreises Dahme-Spreewald. Diese verbindlichen Angaben sind tagesaktuell, sobald sie gemeldet und eingepflegt worden sind, online im Corona-Dashboard des LAVG unter https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ oder auf der Startseite der Landkreises zu finden.

 

Appell des Landrates

Dahme-Spreewald-Landrat Stephan Loge appelliert erneut an die Einwohner und Gäste des Landkreises: „Unsere sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren und sich an die bekannten Corona-Regeln zu halten, bleibt das Gebot der Stunde in dieser Phase der Pandemie. Auch wenn es nicht immer leicht fällt, kommt es dabei auf das solidarische Verhalten jedes Einzelnen an, um uns gegenseitig zu schützen: Tragen Sie eine Maske, halten Sie Abstand, lüften Sie regelmäßig in Räumen und vermeiden Sie größere berufliche oder familiäre Zusammenkünfte. Sollten Sie dennoch eine private Familienfeier im kleinen Rahmen planen − egal ob daheim oder in angemieteten Räumen − denken Sie bitte daran, diese beim Gesundheitsamt formlos per E-Mail an veranstaltungsmeldungen@dahme-spreewald.de anzuzeigen. Ich danke allen für das Verständnis und Beherzigen der geltenden Beschränkungen, um schnellstmöglich diese schwierige Zeit hinter uns zu lassen. Allen derzeit Erkrankten wünsche ich gute Besserung!“

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