Infomaterial
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Pflanzliste
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Planzeichnung
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Begründung
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Umweltbericht
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Faunistische Untersuchung
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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Schalltechnische Untersuchung
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schalltechnisches Gutachten
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Geotechnischer Bericht
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Bodengutachten
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Niederschlagentwässerungskonzept
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Auswertung frühzeitige Beteiligung
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Stellungsnahme Ladkreis
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Stellungsnahme Forst
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Stellungsnahme Denkmalschutz
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Stellungsnahme LfU
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Stellungsnahme LfU
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Stellungsnahme Kampfmittel
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Stellungsnahme Naturschutz
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Stellungsnahme Wasser und Bodenverband
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DSGVO
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich der Kernstadt Mittenwalde, südlich der Rathausstraße. Der räumliche Gestaltungsbereich mit einer Größe von rund 2,7 ha umfasst die Flurstücke 99/1, 106, 107, 114, 115, 116, 117, 118, 419, 420, 435, 436, 549, 550, 552, 805 (Anm.: ehemals Flurstücke 548 und 551), 806 teilweise (Anm.: ehemals Flurstücke 97/2 (tlw.), 418 und 421), 5024 (Anm.: ehemals Flurstück 98), 5025 der Flur 12 der Gemarkung Mittenwalde.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Rathausstraße mit angrenzender Wohn- und Gewerbebauung,
- im Osten durch den Ostbahnhof (Nutzung derzeit durch die Draisinenbahn Mittenwalde),
- im Süden durch stillgelegte Schienen der Bahnstrecke Zossen – Mittenwalde - Königs Wusterhausen mit angrenzender Wohnbebauung und
- im Westen durch das Rathaus.
Planungsziele
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ verfolgt die Stadt Mittenwalde folgende Planungsziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung der Eigenart der angrenzenden Bebauung,
- Sicherung der Erschließung und
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, Immissionsschutzes, Klimaschutzes und der Landschaftspflege.
Das neue Quartier soll in die Umgebung eingebunden werden und so die Orts-Zentrums-Entwicklung um das Rathaus stärken. Die Stellplätze für den Individualverkehr sollen sich vorwiegend unter den jeweiligen Gebäuden befinden, um so weitere Inanspruchnahme des Bodens zu beschränken.
Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Die beabsichtigten Bauvorhaben wären jedoch nur teilweise mit den Anforderungen nach § 34 BauGB vereinbar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Bauvorhaben zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Verfahren
Das Verfahren zum Bebauungsplan „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ wird im zweistufigen Regelverfahren nach §§ 2, 3, 4 und 6a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und Sachgüter,
- Faunistische Untersuchung, Natur+Text GmbH (2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaft planen + bauen Berlin GmbH (2026)
- Schalltechnische Untersuchung, AIC Akustik und Ingenieur Consult (2025)
- Ergänzung zur schalltechnischen Untersuchung, Akustik Büro Dahms GmbH (2026)
- Geotechnischer Bericht, Dr. Grochau Institut für Geotechnik GmbH & Co. KG (2023)
- Auszug aus dem Bodengutachten Fst. 549, Dr.-Ing. Rainer Marx (2016)
- Beschreibung Niederschlagsentwässerung für das Projekt „Rathaus Straße in Mittenwalde“, SOLTKAHN AG (2025)
- Die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit zu den Themen Biotope, Artenschutz, Gehölzschutz, Niederschlags- und Abwasser, Altlasten, Bodenschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Naturschutz, und Gewässerschutz.
Offenlegung der Planunterlagen
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rathausstraße / Am Ostbahnhof“ bestehend aus
- Planzeichnung vom 4. Juni 2026 mit Ergänzung der Pflanzliste vom 25. Juni 2026,
- Begründung zum Bebauungsplan mit den Anhängen: Umweltbericht 05-2026; Faunistische Untersuchung 11-2025; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 02-2026; Schalltechnische Untersuchung 11-2025; Ergänzung schalltechnisches Gutachten 02-2026; Geotechnischer Bericht 05-2023; Bodengutachten Fst. 549 06-2016; Niederschlagsentwässerungskonzept 07-2025 sowie
- die Auswertungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit
werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20. August 2026 bis einschließlich 21. September 2026
im Internet unter https://www.mittenwalde.de/offenlagen sowie im Portal zu Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ veröffentlicht.
Zudem werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Mittenwalde, Rathausstr. 8, 15749 Mittenwalde, Flur 1. OG, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033764/898-36.
Während der Auslegungsfrist wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an bauamt@spam.mittenwalde.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Stadt Mittenwalde, den 24. Juli 2026
Dirk Knuth
Bürgermeister