Infomaterial
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Landkreis Dahme Spreewald
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Umwelt_TechnUmweltschutz
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Umwelt_Wasserwirtschaft
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Naturschutzverbaende_GbR
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AFB_Millingsweg
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Begruendung_BPlan_Millingsweg
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geotechnisches_Gutachten
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PlanZ_Millingsweg
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Umweltbericht
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DSGVO
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
• Im Norden: durch vorhandene Wohnbebauung am Kranichweg und der Grünfläche nördlich der Chausseestraße,
• Im Osten: durch vorhandene Wohnbebauung am Millingsweg, der Chausseestraße und einem Gewerbegebiet,
• Im Süden: durch Brachflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen
• Im Westen: durch den Zülowkanal und angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen
Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an das Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederungen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Fluren und Flurstücke:
Gemarkung Mittenwalde 122928, Flur 005, Flurstücke:
13, 14, 24/3, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 381, 382, 384, 385, 387, 390, 392, 395, 457, 458, 459.
Gemarkung Mittenwalde 122928, Flur 009, Flurstücke:
5/10, 5/11, 5/12, 5/13, 5/14, 5/15, 5/16, 114/1, 114/2, 114/3, 114/4, 114/5, 114/6, 114/7,
Er umfasst eine Fläche von ca. 11 ha.
Das Vorhaben beabsichtigt eine Überarbeitung und zeitgemäße Anpassung des seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan „Millingsweg“. Ein Teil des Bebauungsplans wurde umgesetzt mit dem Bau der Wohnhäuser am Millingsweg. Beim Bestreben den Bebauungsplan weiter umzusetzen, wurden Veränderungssperren beschlossen. Die Veränderungssperre läuft Anfang des Jahres 2025 aus. Beim Bestreben den Bebauungsplan umzusetzen, wurde kritisiert, dass dieser nicht mehr zeitgemäß ist und damals die Belange des Naturschutzes, des Klimawandels und des umweltgerechten Bauens nicht berücksichtigt wurden.
Eine Mediation über drei Sitzungen gab Aufschluss, wie der Bebauungsplan doch realisiert werden könnte. Ziel der Planung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren und mehr Grünflächen zu schaffen. Den Aspekten der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bebauung soll hier mehr Achtung geschenkt werden. Die Fläche soll effizient genutzt werden und wo möglich geringer versiegelt als ursprünglich beabsichtigt. Die neu geplanten öffentlichen Parkanlagen sollen den Siedlungsrand besser abgrenzen und das Wohngebiet besser in die Landschaft integrieren und gleichzeitig die Wohnqualität und das Wohlbefinden steigern.
Des Weiteren sollen verschiedene und flexible Wohnformen, wie altersgerechtes Wohnen, Ein-Personenhaushalte, sozialgerechtes Wohnen, etc., im Plangebiet vereint werden. Eine weitere neu geplante Erschließungsstraße soll das Wohngebiet umfassender erschließen und den bestehenden Teil des Millingsweg entlasten.
Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB wird eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht fasst die ermittelten Daten zusammen, beschreibt und bewertet diese.
Verfügbare Planunterlagen
Folgende Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung eingesehen werden:
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Hydrologisches Gutachten
Weitere wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Verwaltung eingesehen werden:
- Landkreis Dahme Spreewald – Hinweise zu Besonderer Artenschutz, Schutzgut Boden, Hydrologie
- Landesamt für Umwelt - Unter Berücksichtigung der nächstgelegenen Gewerbenutzungen
- geeignet schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG hervorzurufen.
- Landesbetrieb Forst Brandenburg – Hinweise zur Beachtung der Waldnutzung
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
Arten umweltbezogener Informationen
Neben den sich schon aus den Titeln der ausliegenden Unterlagen ergebenden Arten umweltbezogener Informationen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut
Betroffenheit
Kompensation
Bewertung
Boden
Versiegelung von Boden, aber Verminderung gegenüber
Baumpflanzungen
Durch die Änderung des B-Plan wird die Ausdehnung und der Fläche an Überbauung deutlich reduziert. Der verbleibende Eingriff in das Schutzgut Boden werden durch Baumpflanzung und weitere Vermeidungsmaßnahmen reduziert.
Wasser
Keine Verringerung der Versickerung
Nicht erforderlich.
Es erfolgt eine örtliche Versickerung des Niederschlagswassers. Ein Hydrologisches Gutachten prüft die Auswirkungen des B-Plans. Durch die Änderung des B-Plan wird die Ausdehnung und der Fläche an Überbauung deutlich reduziert, wo von negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ebenfalls erheblich reduziert werden. Der verbleibende Eingriff in das Schutzgut Wasser werden durch Baumpflanzung und weitere Vermeidungsmaßnahmen reduziert.
Klima
lokalklimatische Funktionsräume werden geringfügig beeinflusst
Nicht erforderlich.
Durch die Änderung des B-Plan wird die Ausdehnung und der Fläche an Überbauung deutlich reduziert, wo von negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima ebenfalls erheblich reduziert werden. Der verbleibende Eingriff in das Schutzgut Klima werden durch Baumpflanzung und weitere Vermeidungsmaßnahmen reduziert.
Biotope/
Arten
Verlust von Acker und Brachfläche
Baumpflanzung
Durch die Änderung des B-Plan wird die Ausdehnung und der Fläche an Überbauung deutlich reduziert, wo von negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Biotope und Arten ebenfalls erheblich reduziert werden. Der verbleibende Eingriff in das Schutzgut Biotope und Arten werden durch Baumpflanzung und weitere Vermeidungsmaßnahmen reduziert.
Trockenrasen
Umsiedlung und Neuanpflanzung des Biotops
Auf geeigneten Flächen im Stadtgebiet wird als Ersatz für die betroffenen Trockenrasenflächen ein neues Trockenrasenbiotop angepflanzt. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Mittenwalde.
Landschaftsbild
Bebauung von Offenland
Baumpflanzung
Durch die Änderung des B-Plan wird die Ausdehnung und der Fläche an Überbauung deutlich reduziert, wo von negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild ebenfalls erheblich reduziert werden. Der verbleibende Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild werden durch Baumpflanzung und weitere Vermeidungsmaßnahmen reduziert.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung und Artenschutzfachbeitrag zu jedermanns Einsicht
vom 22.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.mittenwalde.de/offenlagen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, insbesondere über:
Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere
• schriftlich an die Stadtverwaltung Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde
• oder zur Niederschrift beim Bauamt, Adresse wie vor.
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bereits eingereichte Stellungnahmen bzw. Stellungnahmeinhalte aus den vorangegangenen Offenlagen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneut eingereicht werden. Alle diese Stellungnahmen werden im anschließenden Abwägungsverfahren genauso mit einfließen.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mittenwalde, 01.10.2026
Dirk Knuth
Bürgermeister