Weitere Informationen
>Stellungsnahme_ Naturschutzverbaende
> Stellungsnahme _Landesamt für Umwelt - Abteilung Technischer Umweltschutz 1 u 2
Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere, wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung eingesehen werden:
- Landkreis Dahme-Spreewald: Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs des Umweltberichts, zu Umweltauswirkungen auf Schutzgüter, zur Betroffenheit geschützter Arten, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs und zur Angrenzung an das LSG „Notte-Niederung“ sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser
- Landesamt für Umwelt: Hinweise zum Immissionsschutz
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: Hinweis zu Kompensationsmaßnahmen
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu jedermanns Einsicht
vom 29.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026
im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.mittenwalde.de/verwaltung&wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können ebenso per E-Mail an bauamt@spam.mittenwalde.de eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mittenwalde, 07.01.2026
Dirk Knuth
Bürgermeister
Anhang: Ausschnitt aus der Planzeichnung