Wegen eines Druckfehlers des Weblinks im Amtsblatt vom 21.01.2026 wird die ursprünglich vom 29.01.2026 bis zum 03.03.2026 anberaumte und begonnene Offenlage im unten genannten Zeitraum wiederholt. Bereits abgegebene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 08.12.2025 beschlossen:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohngebiet“ vom 16.10.2025 wird gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohngebiet“ zu veranlassen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 um eine ca. 0,55 ha große Fläche zu erweitern, um die planungsrechtlichen Vorausset-zungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Hierfür werden Flurstü-cke, die bislang außerhalb des Geltungsbereichs des Ursprungsbebauungsplans lagen, in das Planungsgebiet integriert. Neben der Schaffung von Planungsrecht für ein neues Wohn-gebäude wird damit zugleich ein bereits bestehendes Wohngebäude planungsrechtlich gesi-chert und in die städtebauliche Ordnung eingebunden.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: Flächen der Landwirtschaft (Acker) und Wohnbebauung entlang der Straße Am Dorfweiher
- Im Osten: unbebaute Wohnfläche an der Straße Am Dorfweiher
- Im Süden: Wohnhäuser mit Gartenfläche entlang der Straße der Einheit
- Im Westen: Gartenfläche des Grundstücks an der Straße der Einheit
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst folgende Fluren und Flurstücke:
Gemarkung Brusendorf 122905, Flur 001, Flurstücke 464, 465, 569, 570 (teilw.) und 882
Er umfasst eine Fläche von ca. 5.517 m².
Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine umfassende Um-weltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht fasst die ermittelten Daten zusammen, be-schreibt und bewertet diese.
Verfügbare Planunterlagen
Folgende Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans sind verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung eingesehen werden:
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Weitere wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere, wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung eingesehen werden:
- Landkreis Dahme-Spreewald: Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs des Umweltberichts, zu Umweltauswirkungen auf Schutzgüter, zur Betroffenheit geschützter Arten, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs und zur Angrenzung an das LSG „Notte-Niederung“ sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser
- Landesamt für Umwelt: Hinweise zum Immissionsschutz
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: Hinweis zu Kompensationsmaßnahmen
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu jedermanns Einsicht
vom 26.02.2026 bis einschließlich 30.03.2026
im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.mittenwalde.de/de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können ebenso per E-Mail an bauamt@spam.mittenwalde.de eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mittenwalde, 10.02.2026
Dirk Knuth
Bürgermeister
Anhang: Ausschnitt aus der Planzeichnung