Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen und Kontrollen werden die Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 05/2026 und Nr. 08/2026, die aufgrund der Ausbrüche der Newcastle Krankheit in Geflügelhaltungen in Bestensee und Königs Wusterhausen erlassen wurden, mit Wirkung zum 23. Mai 2026 vollständig aufgehoben. Damit entfallen alle in diesen Allgemeinverfügungen angeordneten Maßnahmen, auch die Aufstellungspflicht für Geflügel. Am 4. März 2026 ist im Landkreis Dahme-Spreewald erstmals ein Ausbruch der Newcastle Disease in einem Geflügelbestand festgestellt worden.
Im Landkreis Dahme-Spreewald gelten damit noch Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 06/2026 und Nr. 09/2026. Die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 06/2026 geht auf einen Ausbruch der Newcastle Krankheit im Landkreis Oder-Spree zurück und betrifft den in den Landkreis Dahme-Spreewald hineinragenden Teil der dort festgelegten Überwachungszone. Die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 09/2026 enthält zusätzlich durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg angeordnete Maßnahmen. Unter anderem bleiben Veranstaltungen mit Geflügel weiterhin im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald verboten.
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