Die Stadt Mittenwalde ist gehalten, ein bedarfsgerechtes Angebot der Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII vorzuhalten. Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 13 SGB VIII soll ein Träger der freien Jugendhilfe gesucht werden, der die Aufgaben der „Mobilen Jugend(sozial)arbeit“ in der Stadt Mittenwalde einschließlich der Ortsteile umsetzt.
Die vollständige Bekanntmachung und Aufforderung zur Teilnahme an einer Interessenbekundung finden Sie in der beigefügten Anlage.