Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände erlassen. In der Allgemeinverfügung ist u.a. die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis angeordnet. Die gesamte Verfügung haben wir zur Information beigefügt. Einen Auszug der Allgemeinverfügung werden wir in den einzelnen Schaukästen aller Ortsteile anbringen lassen.
Wir möchten im Umgang mit der Geflügelpest auf die Hinweise des Veterinäramtes des Landkreises Dahme-Spreewald verweisen. Diese finden Sie unter