Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sind nach dem Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) verpflichtet, bestimmte Abbrüche und Änderungen von Wohnraum dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden. Mit diesen Angaben wird der Wohngebäude- und Wohnungsbestand aktuell gehalten und eine wichtige Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen geschaffen.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- der Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
- der Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen),
- die Nutzungsänderung von Wohnraum.
Die Meldung ist direkt an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu richten.
Kontakt für Meldungen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
E-Mail: Bautaetigkeit@spam.statistik-bbb.de
Unter dem folgenden Link kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Bei Abbrüchen von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum ist zusätzlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren. In diesen Fällen wird der Erhebungsbogen über die Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Das Anschreiben des Amtes für Statistik sowie der Erhebungsbogen stehen als PDF zum Herunterladen bereit.