Tierseuchenallgemeinverfügung vom 06.02.2026

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 06.02.2026

Mit heutigem Tage wurde durch den  Landkreis Dahme-Spreewald  eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände erlassen. Die Verfügung finden Sie im aufgeführtem Link (Infomaterial). 

 

Nach dieser Verfügung ist u.a. in der Stadt Mittenwalde und deren Ortsteilen eine Aufstallungsanordnung enthalten. Danach wird die Haltung von Geflügel ab sofort nur in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen angeordnet. Diese Verfügung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft und gilt für 30 Tage.

 

  • Anmeldung der Geflügelhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde

Sofern noch nicht erfolgt, haben alle Halter von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstraße 51, 15907 Lübben, ihre Haltung anzumelden. Das Anzeigeformular ist auf der Homepage des Amtes eingestellt.

 

  • Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Ausdrücklich wird auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verwiesen. Hilfestellungen für die Überprüfung der Biosicherheit im eigenen Geflügelbestand und Hinweise zur Optimierung bieten beispielhaft Checklisten und Merkblätter auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-lnstitutes.

 

  • Früherkennung

Geflügelhaltende werden auf die unverzügliche Meldung von Verlusten gemäß § 4 GeflPestSchV verwiesen.

 

  • Führen von Hunden an der Leine und Beschränkung des Zugangs von Katzen zu Wildvögeln

In seltenen Fällen können auch Hunde und Katzen mit Geflügelpestviren infiziert werden, insbesondere durch das Fressen toter Wildvögel oder den Kontakt mit deren Ausscheidungen. Es wird daher empfohlen, Hunde anzuleinen und den Freilauf von Katzen mit Zugang zu Wildvögeln einzuschränken.

 

  • Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung stellen gemäß§ 32 Abs. 2 Nr. 3 und 4 TierGesG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 Euro geahndet werden kann.


Ansprechpartner ist ausschließlich das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald.

Kontaktdaten der Veterinärbehörde

telefonische Erreichbarkeit: 03546 20-1613
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit per E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Erreichbarkeit per Fax: 03546 20-1663

 

Weiter möchten wir auf folgende Hinweise des Landkreises aufmerksam machen: https://www.dahme-spreewald.de/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat2/veterinaerwesen/gefluegelpest/

 

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