6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf


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> Planzeichnung

> Begründung


6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf

Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 17.07.2023 die 6. Änderung "PKT-Systeme" des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke
Gemarkung: Mittenwalde, Flur 13
Flurstücke: 430, 432 

Gemarkung Schenkendorf , Flur 1
Flurstücke 528, 530 und 793

 

Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. I, Nr. 6). Es wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan *PKT-Systeme* wird hiermit bekanntgemacht. 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der umweltbezogenen Unterlagen wird liegen vom 24.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023, im Bauamt der Stadtverwaltung Mittenwalde, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden für jedermann zur Einsicht und Erörterung öffentlich aus:

 

Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr,

Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr,

Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden.

Postanschrift: Stadtverwaltung Mittenwalde, Bauamt, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde

Fax: 033764/898-50

Abgegebene Stellungnahmen fließen in die weitere Planung ein.


Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
 

Mittenwalde, den 28.07.2023

Maja Buße

Bürgermeisterin

 

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