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Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Feldrain" bestehend aus Planzeichnung, und der Begründung zusammen mit dem Umweltbericht sowie den ergänzenden Festsetzungen von Flächen- und Maßnahmenzuordnungen, wurde im Zuge der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2021 gefasst.
Im Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke/ Flurstücke: Gemarkung Töpchin, Flur 2, Flurstücke 1168, 1171, 1172, 1174 - 1177, 1179, 1310 - 1318, 1320 – 1326, 1173, 1180, 1319, 1178, 1327, 1328, 133
Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. I, Nr. 6). Es wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mittenwalde, den 01.10.2021
Maja Buße
Bürgermeisterin