Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Am Grünen Weg Schenkendorf"
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 09.09.2019 den Bebauungsplan „Am Grünen Weg Schenkendorf“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schenkendorf, Flur 1, Teile der Flurstücke 165/2 und 302/4 (siehe in Anlage „Karte zum Aufstellungsbeschluss Stand 31.07.2018). Der Bebauungsplan wurde unter Anwendung von § 13a und b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt (Abbildung, Anm. d. Red.).
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.“
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan im Geoportal der Stadt Mittenwalde eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 in Kraft.
Mittenwalde, den 30.03.2020
Maja Buße
Bürgermeisterin