Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ahornweg Gallun"
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 19.12.2016 den Bebauungsplan „Ahornweg Gallun" als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Gallun, Flur 3 die Flurstücke 429, 431, 96/3, 96/4, 109/3 und 109/4 sowie anteilig die Flurstücke 430 und 432. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 06.01.2017 in Kraft.
Mittenwalde, den 18.01.2017
Maja Buße
Bürgermeisterin